Wer während der Ehe allein verdient hat, will bei der Trennung vor allem eines wissen: Geht die Altersvorsorge zur Hälfte an den anderen Ehepartner? Das Gesetz gibt darauf keine einzige Antwort. Es führt zwei getrennte Rechnungen, und wer sie vermischt, verkauft am Ende das falsche Konto.

Was der Versorgungsausgleich wirklich teilt

Der Versorgungsausgleich betrifft Anrechte auf Altersvorsorge, die in der Ehezeit entstanden sind. Gesetzliche Rente, Versorgung im öffentlichen Dienst, betriebliche Altersversorgung und geförderte Verträge wie Riester oder Rürup fallen typischerweise darunter. Ausgeglichen wird die Differenz der in der Ehe erworbenen Anrechte, nicht das gesamte Lebensvermögen und nicht alles, was vor der Hochzeit schon da war.

Die Ehezeit ist gesetzlich begrenzt. Sie beginnt mit dem Monat der Heirat und endet mit dem Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags. Was danach eingezahlt wird, gehört nicht mehr in diese Rechnung. Ob in einem konkreten Fall 14 Jahre Erwerbstätigkeit und eine Pause wegen der Kinder zu einem Ausgleich führen, entscheidet das Familiengericht an den Konten, nicht an der Empörung einer der beiden Seiten.

Das Depot ist eine andere Rechnung

Ein normales Wertpapierdepot ist kein Versorgungsanrecht. Es ist Vermögen. In der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand ohne Ehevertrag, wird der Zugewinn beider Ehepartner während der Ehe verglichen und die Differenz ausgeglichen. Ein Ehevertrag kann Gütertrennung oder einen geänderten Ausgleich vereinbaren. Wer Altersvorsorge und freies Depot auf demselben Konto mischt, macht dem Gericht die Trennung schwer und sich selbst einen Notverkauf wahrscheinlich.

Was vor der Krise zu erledigen ist

Drei Unterlagen entscheiden später mehr als jede Verhandlung: der Ehevertrag, die Liste der Versorgungskonten mit Beginn der Ehezeit und die getrennte Führung von Altersvorsorge und frei verfügbarem Depot. Einzahlungen, Vertragsnummern und Stichtagswerte gehören in die eigenen Akten, nicht nur ins Onlinebanking. Wer das erst nach Zustellung des Antrags sucht, verhandelt aus der schlechteren Position.

Meinung

Der teure Fehler ist nicht die gesetzliche Teilung der während der Ehe entstandenen Anrechte. Der teure Fehler ist, ohne Vertrag und ohne getrennte Konten in eine Ehe zu gehen und hinterher vom Staat zu erwarten, dass er das eigene Depot schont. Eigentum schützt, wer es vorher ordnet. Eine Scheidung ist ein schlechter Zeitpunkt, um zum ersten Mal eine Bilanz zu machen.