Ein beruflicher Fehler führt nicht automatisch zur unbegrenzten privaten Haftung. Für Führungskräfte kann das Risiko aber existenziell werden, wenn ein Gericht grobe Fahrlässigkeit annimmt und eine Versicherung in die Abwägung einbezieht. Genau das hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil getan. Wer hohe Zahlungs-, Compliance- oder Sicherheitsbefugnisse hat, sollte deshalb nicht erst nach einem Schaden klären, welche Kontrollen und welcher Versicherungsschutz tatsächlich gelten.
Was das Kölner Urteil verändert – und was nicht
Der amtlich veröffentlichte Fall betrifft einen Leiter der weltweiten Finanzsteuerung. Nach einer manipulierten Kontaktaufnahme veranlasste er innerhalb von 25 Tagen knapp 60 Überweisungen über insgesamt mehr als 50 Millionen Euro. Die weiteren Anweisungen liefen über private Kommunikationskanäle; eine direkte Rückfrage beim vermeintlichen Auftraggeber unterblieb. Das Landesarbeitsgericht Köln wertete das Verhalten als grob fahrlässig, bestätigte die fristlose Kündigung und nahm eine volle Haftung an.
Ungewöhnlich ist vor allem die Begründung zur Schadenshöhe: Nach Auffassung des Gerichts schloss eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung eine Haftungserleichterung aus, weil sie das Risiko einer wirtschaftlichen Vernichtung abdecken sollte. Die Revision ist beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 2 AZR 164/26 anhängig. Bis zu dessen Entscheidung ist die neue Linie weder höchstrichterlich bestätigt noch auf jeden anderen Fall übertragbar.
Wichtig ist zudem eine verbreitete Verkürzung: Es gibt keine starre gesetzliche Obergrenze von drei Monatsgehältern. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hängt der innerbetriebliche Schadensausgleich vom Einzelfall ab. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ein Arbeitnehmer regelmäßig nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden typischerweise verteilt. Bei grober Fahrlässigkeit ist grundsätzlich eine volle Haftung möglich, eine Entlastung kann aber aus der Abwägung folgen. Zu berücksichtigen sind unter anderem Vergütung, Stellung, Schadensrisiko, Versicherbarkeit und persönliche Verhältnisse.
D&O-Police ist kein Freibrief
Eine D&O-Versicherung schützt versicherte Personen gegen bestimmte Vermögensschadenansprüche. Ob ein konkreter leitender Angestellter mitversichert ist, welche Pflichtverletzungen erfasst sind und wer Abwehrkosten trägt, ergibt sich allein aus den Bedingungen. Deckungssumme und Werbeaussage reichen als Prüfung nicht aus. Ausschlüsse, Selbstbehalte, Meldefristen, Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen können entscheidend sein. Auch ein Interessenkonflikt ist möglich: Das Unternehmen ist häufig Versicherungsnehmer, während die einzelne Führungskraft Schutz benötigt.
Lassen Sie sich deshalb schriftlich bestätigen, ob Ihre Funktion als versicherte Person erfasst ist. Fragen Sie außerdem, ob der Vertrag Innenansprüche des Arbeitgebers, grobe Fahrlässigkeit, Cyber- und Social-Engineering-Fälle sowie Kosten für eigene anwaltliche Vertretung umfasst. Die Police sollte nicht unkontrolliert über private Konten weitergegeben werden; eine verständliche Deckungsübersicht und ein fester Ansprechpartner sind jedoch angemessen.
Versicherung ersetzt außerdem keine belastbare Organisation. Wer Zahlungen freigibt, sollte ungewöhnliche Vorgänge unabhängig von Hierarchie oder Zeitdruck stoppen dürfen. Besonders verdächtig sind ein plötzlicher Kanalwechsel, absolute Geheimhaltung, abweichende Kontodaten und die Aufforderung, etablierte Freigaben zu umgehen. Eine Rückbestätigung muss über eine selbst beschaffte, bekannte Nummer erfolgen; eine Nummer im Display kann manipuliert sein.
Prüfen Sie auch Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung und Vollmachtsmatrix gemeinsam. Hohe Verantwortung ohne ausreichende Kontrolle, Schulung oder Stellvertretung ist ein Organisationsrisiko, das früh schriftlich adressiert werden sollte. Führungskräfte sollten dokumentieren, wenn sie fehlende Ressourcen oder unsichere Prozesse melden. Das verhindert einen Schaden nicht automatisch, schafft aber eine bessere Grundlage, um Verantwortungsanteile später nachvollziehbar zu beurteilen.
Kommt es zu einem Vorfall, zählt Geschwindigkeit ohne vorschnelle Schuldzuweisung. Zahlungsstopp, Bankrückruf, IT-Sicherung, interne Meldung und gegebenenfalls Versicherungsanzeige sollten einem vorbereiteten Ablauf folgen. Aussagen gegenüber Anspruchstellern können den Versicherungsschutz berühren. Benennen Sie deshalb vorab, wer externe Kommunikation, Beweissicherung und die Abstimmung mit unabhängigen Beratern übernimmt.
Was Sie jetzt prüfen sollten
- Zahlungsprozesse: Für hohe oder ungewöhnliche Beträge sollten Vier-Augen-Freigabe, abgestufte Limits und eine Rückbestätigung über einen bekannten Kanal verbindlich sein.
- Kommunikationswege: Private Messenger, neue E-Mail-Adressen und Geheimhaltungsdruck sind Warnsignale. Definieren Sie, wann ein Vorgang zwingend gestoppt und eskaliert wird.
- Vollmachten: Lassen Sie Zuständigkeiten, Vertretungsregeln und Ausnahmen schriftlich festhalten. Unklare informelle Erwartungen erhöhen das persönliche Risiko.
- Versicherung: Prüfen Sie versicherte Personen, Deckung, Ausschlüsse, Verteidigungskosten und das Verfahren für eine vorsorgliche Schadenmeldung.
- Dokumentation: Bewahren Sie Freigaben, Rückfragen und Risikohinweise nachvollziehbar im betrieblichen System auf – nicht nur auf privaten Geräten.
Wer bereits mit einem Anspruch oder einer Kündigung konfrontiert ist, sollte weder Haftung anerkennen noch vorschnell gegenüber dem Versicherer erklären, wie der Vorgang rechtlich einzuordnen ist. Der Beitrag bietet allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.